Im Kern eine Genossenschaft

Die genossenschaftlichen Wurzeln der ANWR GROUP eG gehen auf das Jahr 1919 mit der Gründung der NORD-WEST Schuhwareneinkaufsgenossenschaft eG in Hamburg zurück. Auch als heute international aufgestelltes kooperatives Unternehmensnetzwerk sind die Werte der Gemeinschaft weiterhin maßgebend.

Gemeinsam sind Ziele besser zu erreichen als im Alleingang – unter dieser Prämisse fällt es den Mitgliedern der ANWR GROUP eG leichter, sich in den Märkten des Facheinzelhandels erfolgreich zu behaupten und ihre Selbstständigkeit zu wahren.

Die Organe der ANWR GROUP eG sind gemäß ihrer Satzung:

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

Die Generalversammlung

Als „Parlament der Genossenschaft“ kommen alle Mitglieder der ANWR GROUP eG einmal pro Jahr zur ordentlichen Generalversammlung im Rahmen des ANWR Händlerforums zusammen. Vorstand und Aufsichtsrat legen den Mitgliedern Rechenschaft über ihre Arbeit ab. Die Mitglieder genehmigen den Jahresabschluss, entscheiden über die Verwendung der Dividende, wählen die Mitglieder des Aufsichtsrats und beschließen eventuelle Satzungsänderungen.

Rechte und Pflichten der Generalversammlung orientieren sich am Gesetz und an der Satzung.

Satzung der ANWR GROUP eG (PDF, 129KB)